Lösungsorientierte Scheidungsberatung

beraten. begleiten. bewegen
Eine einvernehmliche Scheidung ist oft der beste Weg um jahrelangem Streit und hohen Kosten aus dem Weg zu gehen.

Die einvernehmliche Scheidung

Wenn es nicht mehr möglich ist, die Trennung zu verhindern sollte man sich als Paar Gedanken über eine einvernehmliche Scheidung machen – sie ist die beste Lösung und erspart lange Streitigkeiten vor dem Familiengericht. Die Scheidung stellt für alle Beteiligten eine enorme Belastung dar und wird meist von starken Emotionen wie Enttäuschung, Wut und Trauer begleitet. In einem klassischen Scheidungsverfahren, in dem ein Richter zwischen unvereinbaren Zielen entscheiden muss, gibt es in familienrechtlichen Verfahren oftmals keinen Gewinner, sondern nur langwierige Prozesse, die viel Kosten und Ihre wertvolle Zeit in Anspruch nehmen.

Die lösungsorientierte Scheidungsberatung bietet eine Alternative zu klassischen streitigen Scheidungsverfahren und führt zu einer Scheidung ohne Verlierer!

Auch wenn Sie sich bereits in einer streitigen Trennung bzw. in einem konfliktbehafteten Scheidungsverfahren befinden, gibt es immer einen Weg, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Ich berate und begleite Sie gerne, um diesen Weg zu finden, damit Sie sich wieder produktiv in einen neuen Lebensabschnitt bewegen können.

 „Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht“ – J. Goethe

Wichtige Fragen zur Scheidungsberatung

1Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung setzt auch eine Trennungsjahr von einem Jahr voraus. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine strittige Scheidung. Insbesondere wenn das Ehepaar gemeinsame Kinder bzw. Vermögen hat, ist eine einvernehmliche Scheidung empfehlenswert. Hierbei sind sich die Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich) bereits einig.
2Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind deutlich niedriger als bei einer strittigen Scheidung. Je weniger Sie über Folgesachen streiten, desto mehr Geld können Sie sparen. Versuchen Sie daher unbedingt, Scheidungs­folgesachen im Einvernehmen zu klären. Das bedeutet, dass bei einem niedrigen Verfahrenswert die Kosten der Scheidung auch niedrig sind. Liegt der Verfahrenswert z.B. bei 4.000 Euro kostet eine Scheidung mindestens 917,50 Euro (254 Euro Gerichtskosten & 663,50 Euro Anwaltskosten). Die Eheleute können diese Kosten unter sich aufteilen. Ist der Antragsteller nicht in der Lage die Scheidungskosten zu zahlen, kann er auch bei einer einvernehmlichen Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen. Um mehr Kostentransparenz zu haben, kann ich gerne einen Kostenvoranschlag für Sie erstellen.
3Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Sofort nach der Besprechung und wenn alle benötigten Unterlagen wie Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder vorliegen reiche ich den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Der Antrag wird dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt. Anschließend wird regelmäßig ein Versorgungsausgleich durchgeführt, auf den nur in Ausnahmefällen verzichtet werden kann. Zuletzt wird ein Gerichtstermin angesetzt, in welchem der Richter die Ehegatten scheidet. Das Verfahren dauert durchschnittlich 3-6 Monate.
4Können die Eheleute einen Anwalt für die Scheidung beantragen?
Der Antragsteller muss sich im gerichtlichen Scheidungsverfahren stets von einem Anwalt vertreten lassen. Es besteht Anwaltszwang, d.h. Anträge, insbesondere der Scheidungsantrag, können nur von einem Anwalt gestellt werden. Der Antragsgegner benötigt für das Scheidungsverfahren keinen Anwalt. Es ist daher möglich, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen.