Immobilienrecht

die Immobilie bei Trennung und Scheidung

Ihre Anwältin für Immobilienrecht.

Die eigene Wohnimmobilie ist für Ehepaare der Lebensmittelpunkt, das Zuhause der Familie und ein wichtiger Vermögenswert sowie Bestandteil der Altersvorsorge. Wenn es um das Familienheim geht, spielen die Emotionen eine große Rolle. Die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Immobilen bei Trennung und Scheidung erfordert Kenntnisse im Familienrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht. Mit meinem Team aus Steuerberater, Wohnungs- und Mietrecht-Spezialisten, Immobiliengutachtern finde wir gemeinsam mit Ihnen eine ganzheitliche Strategie zum Schutz Ihres Immobilienvermögens.

Folgende Leistungen im Immobilienrecht biete ich Ihnen an:

  • Bewertung der Immobilie durch Einholung eines Verkehrswertgutachtens.
  • Ausarbeitung eines notariellen Vertrages zur Übertragung der Immobilie auf einen der beiden Ehegatten.
  • Gemeinsamer Verkauf oder Vermietung der Immobilie.
  • Teilung der Immobilie, wenn dies auf Grund der Räumlichkeiten durch entsprechende Teilungsvereinbarung möglich ist.
  • Liquidierung der Immobilie durch Teilungsversteigerung, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

Die wichtigsten Fragen zum Immobilienrecht?

1Wer bekommt das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung?
Zunächst stellt sich die Frage, wem die Immobilie rechtlich gehört, wer also Eigentümer ist. Überwiegend sind die Ehegatten Mit-Eigentümer der ehelichen Immobilie. Wer von den Ehegatten wie viel bei Kauf und Finanzierung einer Immobilie bezahlt hat, lässt nicht unbedingt auf die Eigentumsverhältnisse schließen. Durch Trennung und Scheidung ändert sich nichts an den Eigentumsverhältnissen. Es ist auch nicht so, dass derjenige, dem die Immobilie gehört diese auch für sich beanspruchen kann. Hier ist es entscheiden, ob Kinder betreut werden und wie die aktuelle Wohnsituation ausgestaltet ist. In einer Beratung kann ich Ihnen ihre individuelle Situation darlegen und den besten emotionalen sowie wirtschaftlichen Weg, der finanziell realisierbar ist, ausarbeiten.
2Wie funktioniert ein gemeinsamer Verkauf oder eine Vermietung der ehelichen Immobilie?
Wenn die Immobilie beiden Ehegatten gehört, kann sie auch nur von beiden im Einverständnis verkauft werden. Sollten sich die Eheleute hierfür entscheiden, können möglicherweise steuerliche Fragen auftauchen, die im Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater erörtert werden.
3Wie kann die Immobilie auf einen Ehepartner übertragen werden?
Wenn die gemeinsame Immobilie nicht gemeinsam weiter genutzt werden kann, dann sollte eine Übertragung der Immobilie in Betracht gezogen werden. Dies geschieht, in dem der in der Immobilie verbleibende Ehegatte seinen Mit-Eigentumsanteil auf den anderen überträgt. Selbstverständlich muss hierfür vorab geklärt werden, ob dieser Ehegatte wirtschaftlich in der Lage ist den Mit-Eigentumsanteil des andere auszubezahlen. Der steuerliche Vorteil dabei ist, dass die Übertragung des Miteigentums-Anteils während der Trennung oder nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ohne Grunderwerbssteuer möglich ist. Ich berate Sie im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, wie die Übertragung des Miteigentumsanteils mit Unterhalt oder Zugewinn am wirtschaftlich sinnvollsten geregelt werden kann.
4Wann kommt es zu einer Teilungsversteigerung der Immobilie?
Sollten sich die geschiedenen Eheleute nicht darüber einigen, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht, so bleibt als letzte Option die Teilungsversteigerung. Diese kann jeder Miteigentümer grundsätzlich nach der Scheidung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Vor Ablauf des ersten Trennungsjahres ist eine Teilungsversteigerung nicht zulässig. Es gibt Möglichkeiten, die Zwangs-Liquidierung der gemeinsamen Immobilie zu verzögern. Diese können wir Ihnen gerne in einem Erstgespräch erleutern.