Verfahrensbeiständin

Kinder müssen mit Erwachsenen sehr viel Nachsicht haben. Antoine de Saint-Exupéry
Ein Verfahrensbestand schützt die Interessen des Kindes im Streit um das Sorgerecht

Beistand für Ihr Kind im Sorgerecht

Als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin vertrete ich in Kindschaftssachen, überwiegend im sorgerecht und bei Umgangsrechtsstreitigkeiten, die Interessen minderjähriger Kinder, sodass es meine Aufgabe ist, dem Kind im gerichtlichen Verfahren eine Stimme zu verschaffen.

Zur Verfahrensbeiständin werde ich vom Familiengericht bestellt nach den §§ 158, 151, 156 FamFG, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen eines Kindes erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichen Gegensatz steht.

Meine Aufgaben als Verfahrensbeistand sind:

  • Das Familiengericht in seinem Auftrag zu unterstützen, die durch das Grundgesetz geschützte Position des Kindes zu garantieren
  • Das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dafür spreche ich mit dem Kind, um herausfinden, was das Kind will (subjektiver Wille) und was für das Kind gut ist (objektiver Wille).
  • Das Kind wird von mir über den Gegenstand, den Ablauf und den möglichen Ausgang des Verfahrens informiert.
  • Sofern ich vom Gericht dazu beauftragt wurde führe ich auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes.
  • Als Verfahrensbeistand erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten und nehme auch an Gerichtsterminen teil
  • Mein Ziel ist es am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken, konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die unter Berücksichtigung des geltenden Rechts dem Wohl des Kindes dienen.

Wichtige Fragen zum Verfahrensbeistand

1Was fragt ein Verfahrensbeistand das Kind?
Je nach Alter des Kindes erfolgt ein altersentsprechendes Gespräch zum jeweiligen Thema, das meist in einer kindergerecht gestalteten Atmosphäre durchgeführt wird. Das Kind wird behutsam über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise informiert. Fragen des Kindes werden beantwortet.
2Wie verhalte ich mich als Elternteil?
Bitte nehmen Sie zeitnah mit mir Kontakt auf und verhalten Sie sich ganz normal. Sie müssen nicht befürchten, dass ich auf ihr Verhältnis zum Kind Einfluss nehme. Im Gegenteil, wertende oder suggestive Fragen gegenüber dem Kind versuche ich zu vermeiden. Sie können Ihr Kind gerne auf die Besprechung mit mir vorbereiten, ohne es zu beeinflussen.
3Wer zahlt den Verfahrensbeistand?
Meine Vergütung als Verfahrensbeistand bekomme ich immer vom Gericht bezahlt, Sofern es sich um eine Kindschaftssache handelt und die Beteiligten keine Verfahrenskostenhilfe erhalten, werden die Kosten über die Gerichtskosten auf die Beteiligten umgelegte. Das Kind selber trägt keine Kosten.
4Kann ich das Gericht bitten einen Verfahrensbeistand zu bestellen?
Ja, Sie können anregen, dass das Gericht prüft, ob in Ihrem Fall die Bestellung eines Verfahrensbeistands zur Wahrung der Interessen Ihres Kindes erforderlich ist.