Kosten & Honorar

Die Erstberatung zum Festpreis

Das Erstgespräch findet üblicherweise in einem persönlichen Gespräch statt. Im Rahmen dieser kostenpflichtigen Beratung erfolgen die mündliche Schilderung Ihres Falles, die Sichtung der von Ihnen mitgebrachten Unterlagen, eine rechtliche Bewertung Ihres Falls. Sollte es bei dieser Erstberatung bleiben und keine weiteren Tätigkeiten erforderlich werden, fallen keine weiteren Kosten an. Die Kosten für die Erstberatung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und betragen höchstens € 190,00 (netto). Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so empfehlen wir Ihnen die Kostenübernahme zu prüfen.

Vergütungsgesetz, Zeithonorar, oder Pauschalpreis

Gemeinsam erörtern wir ein Honorarmodell, je nach Art und Umfang Ihres Auftrags. Soweit gerichtlich für Sie aktiv werde, bin ich gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert ihrer rechtlichen Angelegenheit.

Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH)

Für Rechtssuchende, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit bei Gericht Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In einer Erstberatung kann ich für Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe vorliegen.