Erbrecht

Meine Leistungen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Ehegattentestamente
  • Übergabeverträge auf Ehegatten und Kinder
  • Nachfolgeregelungen für Unternehmer / Unternehmertestamente
  • Pflichtteilsrecht
  • Vermächtnisrecht
  • Erb- bzw. Nachlassauseinandersetzungen
  • Internationales Erbrecht, Erbfälle bzw. Vermögensplanung mit Auslandsberührungen
  • Streit  in einer Erbengemeinschaft über das Nachlassvermögen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Beratung und Vertretung zur Durchsetzung  bzw. Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Testament

Bestimmen Sie selbst über Ihr Erbe.

Der Erblasser kann die Vermögensnachfolge nach seinem Tod entweder durch ein Testament oder durch einen Erbvertrag regeln.

Hat der Erblasser keine Regelung getroffen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge tritt aber auch dann ein, wenn das Testament unwirksam ist oder erfolgreich angefochten wurde oder eine testamentarische Erbeinsetzung ausgeschlagen wurde.

Die Errichtung eines privatschriftlichen Testamentes ist nur unter Beachtung verschiedener Formalien gültig.