Elterliches Sorgerecht und Umgang

Sorgerecht

Im Falle einer Trennung und Scheidung sind oft auch die Kinder betroffen. Mit Verantwortung für die Belange Ihres Kindes setze ich mich für Ihr Recht als Elternteil ein. Hierbei kann ich auf meine langjährige Erfahrung als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin, Anwältin der Kinder nach § 158 FamFG, setzen. Meine vertieften Kenntnisse, die ich in verschiedenen Arbeitskreisen, wie ANTS (Augsburg Netzwerk für Trennung und Scheidung) http://www.ants-netzwerk.de/ , Arbeitskreis für Verfahrensbeistände erworben habe, für Sie und ihr Kind zielführend einsetzen.

Umgang

Wenn sich Eltern trennen, so verbleiben die gemeinsamen Kinder oftmals bei einem Elternteil.Es stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang dann der Elternteil, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben, ein Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern hat. Es kommt häufig vor, dass die Eltern sich nicht einigen können, oder der Elternteil, bei dem die Kinder leben, den Umgang einschränkt oder versucht ganz zu verhindert. Mit meiner Erfahrung als jahrelang gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin kann ich Ihnen wichtige und kompetente Hilfe leisten. Ich trete für Sie mit dem anderen Elternteil in Verbindung um für Sie und Ihr Kind eine kontinuierliche und verlässliche Umgangsregelung auszuhandeln. Nur wenn diese diese außergerichtlichen Bemühungen scheitern, so stelle ich einen Antrag auf Umgang beim Familiengericht in dringend Fällen auch im Wege der einstweiligen Anordnung um Sie so schnell wie möglich wieder mit Ihrem Kind in Kontakt zu bringen.