Vermögensauseinandersetzung / Zugewinn

Der überwiegende Teil der Ehepaare hat keinen Ehevertrag geschlossen, in dem Regelungen zum Güterstand enthalten wären. Die meisten Ehepaare leben daher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Damit ist nicht gemeint, dass nach der Eheschließung das gesamte Vermögen beiden Eheleuten gemeinsam gehört.

Wie diese Vermögen aufzuteilen sind, wenn die Ehe scheitert, regeln die Vorschriften über den Zugewinnausgleich.

Nicht zu verwechseln mit dem Zugewinnausgleich in Geld ist die Vermögensauseinandersetzung. Dabei geht es um gemeinsam erworbenes und aufgebautes Vermögen in Form von Immobilien oder Gegenständen. Auch hier rate ich Ihnen zu einer einvernehmlichen Lösung, um langwierige und kostenintensive Verfahren zu vermeiden.