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In Zeiten von Covid-19 ist es umso wichtiger geworden, dass ich Ihnen in geeigneten Fällen Onlinedienste anbiete, um sie in der ohnehin belastenden Zeit zu entlasten. undScheidung online bedeutet, dass Sie mich bundesweit online mit der Einleitung und Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen können – Sie müssen also nicht zu mir in die Kanzlei kommen.  Selbstverständlich stehe ich Ihnen zu persönlichen und telefonischen  Besprechungen – auch außerhalb unserer Bürozeiten – gerne zur Verfügung.

Die Kommunikation zwischen Ihnen uns uns kann aber während des gesamten Verfahrens per E-Mail oder Telefon erfolgen.

Die Scheidung online eignet sich insbesondere für folgende Paare:

  • Ehegatten, die alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.) geklärt haben und sich über die Ehescheidung einig sind – sogenannte einvernehmliche Scheidung
  • kinderlose Ehegatten, die beide berufstätig sind und keine gegenseitigen Ansprüche stellen
  • Ehegatten, von denen einer oder beide im Ausland sind und die per E-Mail ihr Scheidungsverfahren vorbereiten möchten
  • Ehegatten, die ihr Scheidungsverfahren in Ruhe von zu Hause aus betreiben möchten

Selbstverständlich beantrage ich für Sie auch bei einer Scheidung online Verfahrenskostenhilfe, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und Sie dies wünschen.

Wenn Sie sich für die Scheidung-Online entscheiden läuft diese wie folgt ab:

1. Schritt Mandatsannahme

Sie füllen meinen den Scheidungsantrag online aus und senden mir diesen per E-Mail oder Telefax zu. Ihre Angaben werden innerhalb eines Werktages bearbeitet und sobald die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind erkläre ich die Mandatsübernahme.

Dann senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen (beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde / ggfs. Geburtsurkunden der Kinder / ggfs. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) per Post zu.

Wir fertigen einen Scheidungsantrag an, denn wir nach Ihrer Zustimmung bei Gericht einreichen. Wenn Sie nicht Prozesskostenhilfe beantragt haben, so erhalten Sie eine Kostenschätzung, damit Sie sich auf die voraussichtlich entstehenden Kosten Online-Kostenrechner einstellen können.

2. Schritt Scheidungsantrag

Das Gericht stellt dem Ehepaartner den Scheidungsantrag zu. Wir teilen Ihnen das gerichtliche Aktenzeichen mit. Als nächstes müssen im Regelfall die Versorgungsanwartschaften für die Durchführung des Versorgungsausgleichs geklärt werden. Sollten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und bisher keinen Kontenklärungsantrag gestellt haben, sollten Sie dies jetzt tun, um Zeit zu sparen. Das Gericht holt bei allen Trägern der Altersvorsorge (gesetzliche und private Rentenversicherer, betriebliche Altersvorsorge, etc.), die Sie und Ihr Ehegatte angegeben haben, Auskünfte über die erworbenen Anwartschaften ein. Sobald das Gericht uns diese Auskünfte übersendet, erhalten Sie davon Abschriften. Wenn Sie den Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen haben, gilt dies natürlich nicht.

3. Schritt Verfahrensablauf

Sofern alle Anwartschaften der Rente geklärt sind übermittelt das Gericht einen Teilungsvorschlag und beraumt einen Gerichtstermin an. Wir informieren Sie stets über den Fortgang. Gemeinsam gehen wir dann zum Gerichtstermin,wo sie vom Gericht angehört werden zu den Fragen, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie sich eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können.Außerdem bespricht das Gericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs mit Ihnen und Ihrem Ehegatten.

4. Schritt Scheidungstermin

Sofern der Ehepartner auch anwaltlich vertreten ist, kann der Scheidungsbeschluss noch im Gerichtsermin für rechtskräftig erklärt werden, wenn die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird das Scheidungsurteil spätestens einen Monat nachdem mir und Ihrem Ehegatten das Urteil zugestellt wurde rechtskräftig.

5. Schritt Anerkennung bei ausländischen Paaren

Bei ausländischen Paaren kann auch noch eine Anerkennung des Scheidungsbeschlusses im Herkunftsland erforderlich sein, was wir für Sie gerne prüfen. Bei türkischen Staatsangehörigen ist die Anerkennung des Beschlusses (Tenfiz Davasi) über das Türkische Konsulat möglich. Der Scheidungsbeschluss muss von einem beeidigten Dolmetscher in die türkische Sprache übersetzt werden und mit einem entsprechenden Antrag beim Konsulat eingereicht werden, weitere Informationen finden Sie hier http://munih.bk.mfa.gov.tr/Mission/ShowInfoNote/368235